Das Wichtigste zum FSJ
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist der beliebteste und erfolgreichste Freiwilligendienst für junge Menschen.
Das Nähere zur Durchführung des FSJ, zum rechtlichen Status der Freiwilligen, zu den Aufgaben der FSJ-Träger und den Anforderungen an die Einsatzstellen regelt das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz“ (JFDG)
Die Freiwilligen übernehmen Tätigkeiten in sozialen, kulturellen, sportlichen oder politischen Bereichen. Die Einsatzstellen der Freiwilligen befinden sich in Einrichtungen, Behörden oder Betrieben, die dem Gemeinwohl dienen.
Im FSJ erfolgt eine regelmäßige pädagogische Begleitung und Betreuung durch einen zugelassenen FSJ-Träger. Zum FSJ gehören darüber hinaus mindestens 25 Seminartage; die Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls vom FSJ-Träger durchgeführt.
Beim FSJ gibt es somit drei „Parteien:
• der oder die Freiwillige,
• der FSJ-Träger und
• die Einrichtung oder der Betrieb, in dem sich die Einsatzstelle befindet.
Über alle wesentlichen Inhalte des FSJ wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Wichtig für die Freiwilligen: Der FSJ-Träger kümmert sich um alle notwendigen Formalitäten, z. B. den Abschluss der notwendigen Verträge. Er ist für den oder die Freiwillige auch zuständiger Ansprechpartner bei allen Fragen oder Problemen.
Weitere Freiwilligendienste – Neben dem FSJ gibt es noch weitere Formate von Freiwilligendiensten für junge Menschen; hierzu gehören:
• Das Freiwilligen Ökologische Jahr – FÖJ
FAQ
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Wer kann ein FSJ machen?
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Du musst die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und darfst höchstens 26 Jahre alt sein. Während deines FSJ darf das 27. Lebensjahr nicht vollendet werden.
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Kann ich das FSJ auch in Teilzeit leisten?
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Ein FSJ kann auch in Teilzeit absolviert werden. Ein FSJ in Teilzeit muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Ein FSJ in Teilzeit ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
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Wie lange dauert ein FSJ?
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Ein FSJ dauert mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate. In Ausnahmefällen kann das FSJ auch auf 18 Monate verlängert werden.
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Wieviel Geld erhalte ich im FSJ?
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Das FSJ gilt nicht als Arbeitsverhältnis – entsprechend gibt es am Monatsende auch keinen Lohn, sondern eine Anerkennung für das Engagement in Form eines Taschengeldes. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt beziehungsweise als Geldersatzleistungen gezahlt werden. Der Gesetzgeber hat für dieses Taschengeld eine monatliche Höchstgrenze festgelegt, derzeit (Stand: 2023) beträgt die Höchstgrenze 438 Euro monatlich (6% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Jeder FSJ-Träger legt bis zu dieser Höchstgrenze selbst fest, welches Taschengeld von ihm bzw. der Einsatzstelle gezahlt wird.
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Bin ich im FSJ sozialversichert?
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Du bist im FSJ grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken‑, Pflege‑, Arbeitslosen‑, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger beziehungsweise die Einsatzstelle.
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Erhalte ich Urlaub während des FSJ?
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Beim Urlaub sind die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend anzuwenden. Für einen volljährigen Freiwilligen bedeutet dies bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die FSJ-Träger bzw. Einsatzstellen können auch mehr Urlaub gewähren.
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Gibt es weitere Vergünstigungen während des FSJ?
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Für Monatskarten im ÖPNV gilt der Auszubildendentarif.
Fachschulen und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern die FSJ-Dienstzeit bei der Aufnahme als Praktikum oder Wartezeit für ein Studium anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Stelle zu erfragen.
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Besteht während des FSJ weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
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Bis zum 25. Lebensjahr besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen.
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Wann beginnt das FSJ?
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Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres, es gibt aber auch FSJ-Träger, die das ganze Jahr über den Einstieg in ein FSJ ermöglichen.
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Interview: FSJ im Ministerium
Statement
„Nach meinem FSJ werde ich hier in der Pflege arbeiten. Ich habe nicht nur die deutsche Kultur kennen gelernt, sondern auch ganz viel Unterstützung bekommen. Dankeschön!”Neslihan Colak